Rahmen-Nutzungsvertrag
für SaaS-, Webservice- und plattformbasierte digitale Leistungen der SiedlungsNatur GmbH
Anbieterin: SiedlungsNatur GmbH, Heubergstrasse 4, CH-7235 Fideris (nachfolgend «SiedlungsNatur»). Dieser Rahmen-Nutzungsvertrag ist nicht als kundenindividuelles Unterschriftsdokument ausgestaltet, sondern wird durch Verweis in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Online-Registrierungen, Checkout-Prozessen, Nutzungsbestätigungen oder sonstigen Vertragsdokumenten als integraler Bestandteil bezogen. Eine separate Erfassung der Kundenadresse oder eine kundenindividuelle Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern die Zustimmung anderweitig nachvollziehbar dokumentiert wird.
1. Geltungsbereich, Einbezug und Vertragsbestandteile
1.1 Dieser Rahmen-Nutzungsvertrag regelt die Nutzung der digitalen Leistungen von SiedlungsNatur, insbesondere der Plattform BioValues™ sowie der darin enthaltenen Funktionen wie Webservice, Datenbank, Bewertung, Analyse, Monitoring und Reporting. Diese digitalen Leistungen werden nachfolgend gesamthaft als «Leistung» bezeichnet. Der Vertrag gilt, sofern bei Vertragsschluss, Bestellung, Registrierung, Freischaltung oder Nutzung der jeweiligen Leistung ausdrücklich auf diesen Rahmen-Nutzungsvertrag verwiesen wird.
1.2 Dieser Rahmen-Nutzungsvertrag wird als Vertragsbeilage und Vertragsbestandteil verwendet. Er kann insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Online-Bestellungen, Registrierungen, Checkout-Prozessen, Nutzungsbestätigungen, Leistungsbeschrieben oder sonstigen Vertragsdokumenten von SiedlungsNatur referenziert werden.
1.3 Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge: 1) der individuell abgeschlossene schriftliche Vertrag, sofern vorhanden — in diesem Fall entfällt das Angebot als eigenständiger Vertragsbestandteil, soweit es im Vertrag aufgegangen ist; 2) das Angebot von SiedlungsNatur, sofern kein individueller Vertrag abgeschlossen wurde; 3) die Online-Bestellung, Registrierung, Checkout-, Nutzungs- oder Auftragsbestätigung; 4) produktspezifische Leistungsbeschriebe, Nutzungsübersichten, Preis- und Funktionsübersichten sowie allfällige Service-Level-Bestimmungen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung; 5) dieser Rahmen-Nutzungsvertrag; 6) die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SiedlungsNatur GmbH; 7) die Datenschutzerklärung der betreffenden Website bzw. Leistung; 8) schweizerisches Recht. Bei Widersprüchen geht die speziellere und individuellere Regelung der allgemeineren vor.
1.4 AGB, Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn sie in Bestellungen oder Korrespondenz erwähnt werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 SiedlungsNatur stellt dem Kunden während der Vertragsdauer die bestellte Leistung über Fernzugriff via Internet bereit. Eine lokale Installation oder Übertragung des Quellcodes findet nicht statt. Die Leistung umfasst insbesondere Zugriff auf Webapplikationen, Datenbanken, Bewertungslogiken, Berichte, Exporte und Dashboards gemäss dem vereinbarten Funktionsumfang.
2.2 Die Leistung dient der strukturierten Erfassung, Verwaltung, Bewertung, Auswertung, Darstellung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Daten, Projekten, Objekten, Portfolios, Prozessen, Kennwerten, Resultaten und Entscheidungsgrundlagen im vereinbarten Leistungsbereich. Die Resultate basieren auf Eingaben, Daten, Annahmen, Methoden und Bewertungsmodellen und ersetzen keine rechtliche, behördliche, planerische, bauleitende, ökologische, technische, wirtschaftliche oder sonstige individuelle Fachprüfung.
2.3 Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Nutzungsmodell, dem Leistungsbeschrieb, der Funktions- und Preisübersicht und allfälligen Zusatzvereinbarungen. SiedlungsNatur darf Funktionen, Methoden, Datenbanken, Oberflächen, Berichte, Schnittstellen und technische Komponenten anpassen oder ersetzen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Nutzungsmodelle, Nutzungsmetrik und zulässiger Nutzerkreis
3.1 SiedlungsNatur unterscheidet je nach Leistung insbesondere zwischen den Nutzungsmodellen BioValues™ Basic (Liegenschaftslizenz), BioValues™ Expert und BioValues™ Enterprise (Jahreslizenzen) sowie Testlizenzen und Science-Lizenzen. Die massgebenden Funktionen, Konditionen und Preisstufen sind in Anhang 1 (Lizenzübersicht) festgehalten. SiedlungsNatur ist berechtigt, Nutzungsmodelle gemäss Ziffer 3.7 anzupassen.
3.2 Eine Liegenschaftslizenz berechtigt während 365 Tagen einen registrierten Nutzer zur Nutzung der definierten Leistung für eine einzelne Liegenschaft bzw. ein einzelnes Projekt nach Massgabe der jeweiligen Lizenzbeschreibung.
3.3 Eine Jahreslizenz berechtigt eine im jeweiligen Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eingetragene Organisation während 365 Tagen zur Nutzung der definierten Leistung im vereinbarten Organisations- und Funktionsumfang. Bei Jahreslizenzen ist grundsätzlich eine unbeschränkte Anzahl Nutzer innerhalb der lizensierten Organisation zulässig, sofern jeder Nutzer registriert ist und die Nutzerregistrierung mit der Organisation des Kunden korreliert. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Mitarbeitende oder ausdrücklich autorisierte Personen Zugang erhalten.
3.4 Für BioValues™ Expert- und Enterprise-Lizenzen gilt als Preis- und Nutzungsmetrik grundsätzlich die Anzahl Liegenschaften des massgebenden Portfolios, unabhängig davon, ob jede einzelne Liegenschaft bereits in der Leistung erfasst, importiert oder aktiv bearbeitet wurde. Massgebend sind insbesondere folgende Fälle:
- Eigentümerportfolio: Bei Organisationen, welche Liegenschaften selbst halten, besitzen oder wirtschaftlich kontrollieren, umfasst die Nutzungsmetrik sämtliche Liegenschaften, welche sich im Eigentum, Miteigentum, wirtschaftlichen Eigentum oder in der massgebenden Verfügungs- bzw. Portfoliokontrolle der Organisation befinden.
- Verwaltungsportfolio: Bei Organisationen, welche Liegenschaften für Dritte verwalten, betreuen, bewirtschaften oder in vergleichbarer Weise in ihrem Verantwortungsbereich führen, umfasst die Nutzungsmetrik sämtliche Liegenschaften, für welche die Organisation im Rahmen der betreffenden Leistung tatsächlich beauftragt ist, unabhängig von der Gesamtgrösse des Liegenschaftsbestands des Auftraggebers. Die Abgrenzung des beauftragten Teilbestands ist bei Bestellung und auf Anfrage von SiedlungsNatur vollständig und nachvollziehbar offenzulegen.
- Dienstleister-Teilportfolio: Ist der Kunde ein Dienstleister, Verwalter, Berater, Planer, Facility-Manager, oder sonstiger Beauftragter, der Leistungen für mehrere rechtlich selbständige Eigentümer, Auftraggeber oder Endkunden erbringt, und sollen nur bestimmte Endkunden bzw. deren Liegenschaften-Portfolios über die Leistung abgewickelt werden, umfasst die Nutzungsmetrik sämtliche Liegenschaften jener Endkunden, Auftraggeber oder Eigentümer, für welche die Leistung tatsächlich bestellt, eingesetzt, genutzt, bewirtschaftet, ausgewertet oder in Projekten bearbeitet wird. Nicht massgebend sind in diesem Fall Liegenschaften anderer Endkunden des Dienstleisters, für welche die Leistung weder bestellt noch genutzt noch im Rahmen der Leistung bearbeitet wird. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister diese Abgrenzung bei Bestellung, Registrierung, Verlängerung und auf Anfrage von SiedlungsNatur vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäss offenlegt und keine Liegenschaften ausserhalb des lizenzierten Teilportfolios in der Leistung erfasst, importiert, auswertet oder bearbeitet.
- Referenzperimeter: Bei Organisationen, welche die Leistung im Rahmen hoheitlicher, planerischer oder administrativer Aufgaben für einen definierten geografischen oder administrativen Zuständigkeitsbereich einsetzen, ohne Liegenschaften selbst zu halten, zu verwalten oder im Auftrag Dritter zu bearbeiten, umfasst die Nutzungsmetrik die Gesamtanzahl der Liegenschaften, Grundstücke oder Objekte innerhalb des massgebenden Zuständigkeits- oder Referenzperimeters. Als Referenzgrösse gilt die jeweils aktuell verfügbare amtliche oder behördliche Schätzung der Anzahl Liegenschaften bzw. Objekte im entsprechenden Perimeter. Sofern keine genaue Zahl bekannt ist, legt SiedlungsNatur in Absprache mit dem Kunden eine sachgerechte Schätzgrösse fest.
3.5 Die massgebende Preisstufe ergibt sich aus dem jeweils gültigen Abstufungsmodell und den Kundenangaben bei initialer Bestellung bzw. Registrierung und bei Vertragsverlängerung. SiedlungsNatur ist berechtigt, vom Kunden jederzeit geeignete Nachweise über den massgebenden Liegenschaftsbestand zu verlangen sowie die tatsächlich in der Leistung erfasste Anzahl Liegenschaften als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen.
Überschreitet der Kunde während der Nutzungsperiode die lizenzierte Anzahl Liegenschaften — insbesondere durch Erfassung, Import oder Bearbeitung zusätzlicher Liegenschaften , ist er verpflichtet, unverzüglich ein Upgrade auf die zutreffende Preisstufe zu erwerben. Bei falschen oder unvollständigen Angaben ist SiedlungsNatur berechtigt, die korrekte Preisstufe rückwirkend auf den Beginn der laufenden Nutzungsperiode anzuwenden und den Differenzbetrag nachzubelasten.
3.6 Spezielle Lizenzen und kostenlose Angebote für Testzwecke oder Bildungsinstitutionen dürfen ausschliesslich für zeitlich begrenzte, nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.
3.7 SiedlungsNatur kann nach eigenem Ermessen Lizenztypen, Bezeichnungen, Funktionsumfänge und Preisstufen mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse oder Verlängerungen ändern.
4. Geografische und organisatorische Nutzungsbeschränkung
4.1 Die Nutzung der Leistung ist ausschliesslich Kunden mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gestattet und beschränkt sich auf Liegenschaften und Immobilienprojekte, die sich auf dem Gebiet der Schweiz oder Liechtensteins befinden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von SiedlungsNatur.
4.2 Der Kunde darf Zugänge, Nutzungsrechte, Resultate und Exporte nicht an Dritte weitergeben, weiterverkaufen, übertragen oder vermieten. Nicht ausdrücklich autorisierte Unternehmen, Auftraggeber, Endkunden und externe Dienstleister gelten als nicht berechtigt.
Ausgenommen sind beauftragte Dritte, insbesondere Fachbüros, Planer, Berater oder Facility-Manager, die der Kunde über die Nutzerverwaltung der Leistung als autorisierte Nutzende registriert und die ausschliesslich für den Kunden oder dessen Liegenschaften tätig sind. Der Kunde stellt sicher, dass beauftragte Dritte die vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Kenntnis nehmen und einhalten. Der Kunde bleibt vollumfänglich für deren vertragsgemässe Nutzung verantwortlich.
5. Nutzungsrechte, Schutzrechte und Verbote
5.1 SiedlungsNatur räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den vereinbarten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein, die bestellte Leistung im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die geografische Beschränkung auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gemäss Ziffer 4.1 gilt gleichermassen.
5.2 Die von SiedlungsNatur zur Verfügung gestellten oder publizierten Informationen, Methoden, Bewertungsmodelle, Kennwert-Algorithmen, Biodiversitätsdaten, Datenbanken, Webapplikationen, Online-Dienste, Software, Konzepte, Kennwertsysteme, Berichte, Arbeitserzeugnisse, Schulungsunterlagen, Texte, Grafiken, Designs, Marken, Bezeichnungen und sonstigen Inhalte sind urheber-, lauterkeits-, marken-, datenbank-, vertrags- und/oder immaterialgüterrechtlich geschützt oder geniessen andere zivil- oder strafrechtliche Schutzrechte. Soweit SiedlungsNatur Inhalte ausdrücklich unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer anderen offenen Lizenz veröffentlicht hat, gelten für diese die Bedingungen der jeweiligen offenen Lizenz vorrangig.
5.3 Sämtliche Immaterialgüter und Rechte an den Leistungen und Arbeitserzeugnissen von SiedlungsNatur — einschliesslich Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Änderungen und Kopien — stehen ausschliesslich SiedlungsNatur oder ihren Lizenzgebern zu, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Inhalte, die SiedlungsNatur ausdrücklich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht hat, bleiben davon unberührt; die software-seitige Implementierung, Datenbankstruktur und proprietäre Weiterentwicklungen der Methodik sind jedoch stets vom Schutzumfang erfasst.
5.4 Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, automatisiertes Auslesen und Scraping, Benchmarking zu Konkurrenzzwecken, Nachbau der Implementierung oder Datenbankstruktur, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, übermässige Systembelastung sowie jede Nutzung, welche die Sicherheit, Verfügbarkeit, Integrität oder Reputation von SiedlungsNatur beeinträchtigen kann. Für die Verwendung von Leistungen und Arbeitserzeugnissen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz gelten die Bestimmungen der AGB, Ziffer 9.5.
6. Kundendaten, Resultate, Datenschutz und Datenverwendung
6.1 Die Rechte an vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben beim Kunden bzw. bei seinen Berechtigten. Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung und Bearbeitung dieser Daten berechtigt ist und dass die Daten richtig, vollständig, aktuell und rechtmässig erhoben wurden.
6.2 Die Rechte an Kundendaten sowie das Nutzungsrecht von SiedlungsNatur an diesen Daten richten sich nach den AGB, Ziffer 9.3 und 9.4.
6.3 Daten werden auf Servern von SiedlungsNatur beigezogenen IT-Dienstleistern in der Schweiz gespeichert und verarbeitet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
6.4 Für die Bearbeitung von Personendaten gelten ergänzend die Datenschutzerklärung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von SiedlungsNatur.
7. Verfügbarkeit, IT-Sicherheit, Wartung, Support und Datensicherung
7.1 IT-Sicherheitsmassnahmen richten sich nach den AGB, Ziffer 6.1. SiedlungsNatur haftet nicht für Cyberangriffe, Schadsoftware oder missbräuchliche Nutzung der IT-Infrastruktur durch Dritte, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde für die Sicherung seiner an SiedlungsNatur übermittelten Daten und der von SiedlungsNatur zur Verfügung gestellten Resultate selbst verantwortlich, insbesondere durch regelmässigen Export im verfügbaren Format (z.B. PDF, CSV). SiedlungsNatur übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Aufbewahrung von Kundendaten über die Vertragsdauer hinaus.
7.3 Das Sperrungsrecht von SiedlungsNatur richtet sich nach den AGB, Ziffer 6.3.
7.4 Für Jahreslizenzen sind Wartung und Support Bestandteil der vertraglichen Leistung, soweit die jeweilige Lizenzbeschreibung dies vorsieht. Der Support steht dem pro Organisation bezeichneten Power-User zur Verfügung und umfasst Fragen zur Nutzung der Leistung, zum Lifecycle-Management der Organisationslizenz, zu Updates oder Upgrades sowie zur Meldung und Klärung von Fehlern. Supportanfragen sind an die von SiedlungsNatur bezeichneten Support-Adressen oder Support-Kanäle zu richten. Der Support findet grundsätzlich per E-Mail statt; SiedlungsNatur kann in Abstimmung mit dem Kunden andere Supportmittel verwenden.
7.5 Der Support einzelner Nutzer, Schulungen, Datenbereinigungen, Spezialauswertungen, individuelle Beratung, Implementierungen, Schnittstellen oder kundenspezifische Entwicklungen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Solche Zusatzleistungen können separat offeriert und verrechnet werden.
7.6 Supportzeiten sind grundsätzlich Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr MEZ, ausgenommen schweizerischer Feiertage, sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Service Level vereinbart ist. Störungsmeldungen ausserhalb der Supportzeiten werden am nächsten Werktag aufgenommen.
7.7 Störungen werden nach Schweregrad priorisiert. Kritische Störungen, bei denen die Leistung insgesamt nicht erreichbar ist, werden prioritär behandelt; wesentliche Funktionseinschränkungen und normale Fehler werden nach Dringlichkeit und Auswirkungen priorisiert und bearbeitet. Störungen werden in der Regel innerhalb weniger Stunden bis zu 5 Werktagen behoben. Diese Zeitangaben sind indikative Zielwerte, keine verschuldensunabhängigen Garantien.
7.8 SiedlungsNatur bzw. die beigezogenen IT-Dienstleister führen angemessene Datensicherungen durch. Für Leistungen ist eine tägliche Datensicherung mit einer Aufbewahrung während 30 Tagen vorgesehen. Wiederherstellungen erfolgen im zumutbaren Rahmen; Wiederherstellungen, die auf Fehlern, Löschungen, Missbrauch oder Weisungen des Kunden beruhen, können separat verrechnet werden.
7.9 Geplante Wartungen, Sicherheitsupdates, Releases, technische Anpassungen, dringende Schutzmassnahmen oder Störungen bei Hosting-, Netz-, Zahlungs-, E-Mail- oder Drittanbietern können die Verfügbarkeit einschränken. SiedlungsNatur haftet nicht für Ursachen ausserhalb ihres Einflussbereichs.
8. Preise, Abrechnung, Zahlung und Verlängerung
8.1 Für Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen und Zusatzleistungen gelten die Bestimmungen der AGB, Ziffer 8. Ergänzend gelten die nachfolgenden lizenzspezifischen Regelungen.
8.2 Nutzungen werden grundsätzlich bei Registrierung bzw. Checkout bezahlt, insbesondere per Kreditkarte, TWINT respektive den angebotenen Zahlungsarten. Jahreslizenzen werden bei Bestellung bzw. zu Beginn der Lizenzperiode abgerechnet und können per Kreditkarte oder, sofern angeboten, gegen Rechnung mit Zahlungsziel 20 Tage bezahlt werden.
8.3 Die Freischaltung erfolgt nach Vertragsabschluss, nach Freigabe durch SiedlungsNatur. Bei Zahlungsverzug ist SiedlungsNatur berechtigt, Mahngebühren geltend zu machen sowie Zugänge, Accounts oder Leistungen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder definitiv zu sperren.
8.4 Jahreslizenzen laufen ab dem vereinbarten Startdatum während 365 Tagen. Sie verlängern sich automatisch um weitere 365 Tage zu den im Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen, sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich kündigt. Preisanpassungen für die Verlängerungsperiode werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Anpassung, gilt die Mitteilung als Kündigung auf Ende der laufenden Periode. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Jahresgebühren ist ausgeschlossen. SiedlungsNatur kann im Einzelfall freiwillig eine Kulanzlösung oder Gutschrift gewähren, ohne dass daraus ein Anspruch entsteht.
8.5 Upgrades von Jahreslizenzen sind während der Laufzeit möglich und werden nach Bestätigung durch SiedlungsNatur, in der Regel innert 5 Arbeitstagen, freigeschaltet. Downgrades sind grundsätzlich erst auf das Ende der laufenden Nutzungsperiode möglich. Upgrades von Liegenschaftslizenzen sind zulässig, soweit SiedlungsNatur dies technisch und kommerziell anbietet.
9. Besondere Bestimmungen für Test-, Science- und nicht-kommerzielle Lizenzen
9.1 Testlizenzen dienen ausschliesslich nicht-kommerziellen Testzwecken des Kunden, welcher die Testlizenz beantragt hat. Eine Übertragung oder Zurverfügungstellung von Testlizenzen des registrierten Kunden an Dritte ist strikt untersagt. Für Testlizenzen gelten, sofern nicht anders vereinbart, eine maximale Testdauer von 30 Tagen, sowie keine dauerhafte Speicherung der Daten nach Ablauf der Testphase. Testdaten können, soweit technisch vorgesehen, auf kostenpflichtige Lizenztypen übertragen werden.
9.2 Science-Lizenzen sind ausschliesslich für Bildungsinstitutionen und nicht-kommerzielle Zwecke bestimmt. Jede kommerzielle Nutzung, Nutzung für Kundenprojekte, Nutzung für entgeltliche Dienstleistungen oder Nutzung ausserhalb des Bildungs- und Forschungszwecks ist untersagt.
9.3 SiedlungsNatur kann Test- und Science-Lizenzen jederzeit ablehnen, beschränken, nicht verlängern oder fristlos kündigen, insbesondere bei Missbrauch, kommerzieller Nutzung, falschen Angaben oder Verletzung dieses Vertrags. SiedlungsNatur behält sich Schadenersatzforderungen bei Vertragsverletzung oder Missbrauch ausdrücklich vor.
10. Gewährleistung und fachliche Einordnung der Resultate
Für Gewährleistung und fachliche Einordnung der Resultate gelten die Bestimmungen der AGB, Ziffer 5, gleichermassen.
11. Haftung
Für den vorliegenden Rahmen-Nutzungsvertrag haben die Haftungsbedingungen der AGBs von SiedlungsNatur GmbH gleichlautend Gültigkeit.
12. Kündigung, Sperrung und Vertragsende
Für Kündigung und Vertragsbeendigung gelten die Bestimmungen der AGB, Ziffer 13. Für die automatische Verlängerung und Kündigungsfristen bei Jahreslizenzen gilt ergänzend Ziffer 8.5 dieses Vertrags.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Für Vertragsänderungen, Abtretung, Verrechnung und salvatorische Klausel gelten die Bestimmungen der AGB, Ziffern 14.2, 14.3, 14.5 und 14.6.
13.2 Dieser Rahmen-Nutzungsvertrag wird durch Unterzeichnung, schriftliche Bestätigung, Online-Registrierung, Anklicken einer Checkbox, Checkout, Zahlung, Freischaltung oder Nutzung der Leistung angenommen, sofern der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf diesen Rahmen-Nutzungsvertrag hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Annahme bestätigt der Kunde, dass die handelnde Person zur Annahme für die betreffende Organisation berechtigt ist.
13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB, Ziffern 16.1 und 16.2.